BR II
Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
Eine solide und umfassende Kenntnis der betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften ist für die tägliche Arbeit des Betriebsrats dringend erforderlich. Ziel ist die sachgerechte Lösung von Problemen, aufbauend auf den Kenntnissen des Grundlagenseminars (BR I). Gerade bei personellen Maßnahmen, wie Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen ist es wichtig zu wissen, wie man sich als Betriebsrat am besten verhält, um die Rechte der Arbeitnehmer*innen effektiv durchsetzen zu können.
Inhalte werden u. a. sein:
• Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
• Auswirkungen der Personalplanung auf die Arbeitnehmer*innen und die Betriebsratsarbeit
• Personalplanung aus Sicht der Arbeitnehmer*innen
• Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung
• Was muss der Betriebsrat bei einer verhaltens- und personenbedingten Kündigung beachten (§ 102 BetrVG)?
• Verfahrensweise bei Formulierung von Widersprüchen
• Was ist bei betriebsbedingten Kündigungen zu beachten?
• Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Personalabbau und Betriebsänderung
• Unter welchen Voraussetzungen kann der Betriebsrat gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG die Zustimmung einer personellen Maßnahme verweigern?
Seminar ohne zweitägiger Vertiefungseinheit (inkl. praktischer Beispiele).
Termin
12.06. – 14.06.2023
Uhrzeit
09:00 – 16:30 Uhr (täglich)
Ort
Gemeinschaft Jugend, Erholung und Weiterbildung e. V.
Am Pichelssee 45
13595 Berlin
Kosten
370,00 € pro Tag (inkl. MwSt. und Verpflegung)
Referent: Harald Ebeling
Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG möglich