BR III
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Das Seminar richtet sich besonders an Teilnehmer*innen, die die Seminare BR I und BR II bereits besucht oder einen entsprechenden Wissensstand in der praktischen Betriebsratsarbeit erworben haben. In diesem Seminar geht es insbesondere um die „Königsdisziplin“ der Betriebsräte. Im Bereich der echten Mitbestimmung hat der Betriebsrat die Möglichkeit, (sogar gegen den Willen des Arbeitgebers) verbindliche Regeln im Betrieb aufzustellen und so die betriebliche Praxis entscheidend mitzugestalten.
Inhalte werden u. a. sein:
• Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
• Die wichtigsten Gegenstände der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG (z. B. Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, betriebliche Lohngestaltung, Eckpunkte betrieblicher Regelungen)
• Anwendung und Geltung von Betriebsvereinbarungen
• Besonderheiten der erzwingbaren Mitbestimmung
• Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats
• Einigungsstelle und gerichtliches Verfahren
• Verhandlungs- und Gesprächsführung
• Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats
Seminar ohne zweitägiger Vertiefungseinheit.
Termin
25.09. – 27.09.2023
Uhrzeit
09:00 – 16:30 Uhr (täglich)
Ort
Gemeinschaft Jugend, Erholung und Weiterbildung e. V.
Am Pichelssee 45
13595 Berlin
Seminargebühr
370,00 € pro Tag (inkl. MwSt., Verpflegung)
Referent
Torsten Müller-Brabant, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG möglich